AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trotti.ch AG

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt die vertragliche Beziehung zwischen Trotti.ch AG, im Folgenden Trotti genannt und ihren Kunden. Mit dem Abschluss eines Vertrages wie Übermittlung einer Bestellung und deren Bestätigung durch Trotti, akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen von Trotti als Vertragsbestandteil.

  1. Leistungsübersicht

Trotti ist ein Handelsunternehmen und handelt mit Produkten, vorwiegend im Bereich von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Produkte und Dienstleistungen von Trotti werden in den geltenden Broschüren und im Online Shop beschrieben und können von Trotti jederzeit geändert werden.

Die Auslieferung der Produkte, im Speziellen die verkehrstauglichen Fahrzeuge entsprechen den aktuellen Bestimmungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz.

Dienstleistungen wie Reparaturen werden durch Trotti grundsätzlich offeriert und erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt. Die Erstellung einer Reparatur-Offerte ist für den Kunden kostenlos.

  1. Keine Gewähr für Informationen

Irrtümlich beschriebene Eigenschaften der Produkte und Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen übernimmt Trotti keine Haftung.

Nebenabsprachen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

  1. Preise

Für Bestellungen über unserem Internet-Shop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angebotenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Für Lieferungen innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein gelten die Tarife der Schweizerischen Post.

Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  1. Zustandekommen des Vertrages (Geschäftsabschluss)

5.1 Die Präsentation der Produkte im Webshop www.trotti.ch und auf den Broschüren stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Einladung an den Interessenten dar, eine Bestellung aufzugeben.

5.2 Tätigt ein Kunde eine Bestellung, wird der Bestellungseingang von Trotti betätigt und bearbeitet. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Trotti den Auftrag angenommen und schriftlich bestätigt hat.

5.3 Kann durch Trotti eine Bestellung nicht angenommen werden, wird der Kunde innerhalb von 3 Werktagen informiert.

Bei Lagerengpässen, wesentlichen Lieferverzögerungen oder Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts wird der Kunde schnellstmöglich per E-Mail informiert.

  1. Haftungsausschluss

Die von Trotti gelieferten Elektrofahrzeuge entsprechen zum Zeitpunkt der Auslieferung den Vorschriften vom Schweizerischen Verkehrsgesetz. Es obliegt der Verantwortung des Kunden, Fehlfunktionen, welche die Sicherheit im Strassenverkehr beeinträchtigen können, unverzüglich an Trotti zu melden.

Besonders ist dabei auf die zugelassene Geschwindigkeit des von Trotti gelieferten Verkehrsmittels zu achten.

Trotti lehnt jede Haftung bei unsachgemässer oder verkehrswidriger Verwendung des Fahrzeugs ab.

Es können keine Schadenersatzansprüche wegen verursachter Schäden, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder sonstige Verschulden geltend gemacht werden.

Im Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegenüber Trotti keinerlei Haftungsansprüche für Schäden, sei es direkt oder indirekt oder Folgenschaden geltend gemacht werden können.

  1. Zahlung

Bei Zahlung per Überweisung oder direkt am Post- oder Bankschalter muss zwingend die Bestellnummer als Zahlungszweck angegeben werden damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Allgemein verpflichtet sich der Kunde, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmitteln wie Banküberweisung, Visa- oder Master-Card zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum von Trotti.

  1. Lieferung

Der Kunde ist verpflichtet, die abgeholte oder zugestellte Ware umgehend auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen muss der Kunde innerhalb von 5 Kalendertagen bei Trotti melden.

Zur Bearbeitung der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden.

  1. Stornierung und Vertragsauflösung

9.1 Bestellungen bei Trotti sind verbindlich, wenn Trotti den Auftrag bestätigt hat. Das heisst der Kunde muss die Lieferungen entgegennehmen. In Ausnahmefällen liegt es allein im Ermessen von Trotti, nachträgliche Änderungen oder Stornierungen zu akzeptieren. Kosten welche dabei entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Als Entschädigung werden dem Kunden 20% des Auftragsvolumens verrechnet. Falls sich das Produkt nicht mehr in seinem Auslieferungszustand befindet, wird zusätzlich zu der Entschädigung der Wertverlust verrechnet.

9.2 Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht spätestens 7 Tage nach dem ersten Zustellungsversuch entgegen, kann Trotti den Vertrag stornieren und die unter 9.1 genannte Entschädigung verrechnen.

9.3 Kann Trotti die Bestellung aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht rechtzeitig zustellen, steht dem Kunden frühestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Eventuell getätigte Zahlungen werden von Trotti zurückerstattet.

  1. Rückgaberecht und Umtausch

Entsprechend der aktuell gültigen Gesetzgebung der Schweiz, steht dem Kunden nicht das Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben.

Für Verträge die mit Schweizer Unternehmen abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

Mit der Bestellung und deren Annahme durch Trotti, wird ein rechtsverbindlicher Vertrag gemäss OR Art. 40 ff (verbindlicher Kaufvertrag) eingegangen.

Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

  1. Garantie

Grundsätzlich gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers der Produkte. Trotti lehnt jede Garantieleistung ab, welche aufgrund unsachgemässer Behandlung oder Manipulationen am gelieferten Produkt geltend gemacht werden. Fahrzeuge dürfen nicht mit dem Hochdruckreiniger abgespritzt werden.

Alle Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Auf Lithium-Ionen Akkus gewähren wir 1 Jahr Garantie und auf Blei-Batterien 6 Monate.

Austausch oder Reparatur im Garantiefall führt nicht zur Verlängerung der Garantiedauer.

  1. Änderungen der AGB

Trotti behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit die hier vorliegenden AGB ohne Vorankündigung abzuändern.

  1. Anwendbares Recht

In jedem Fall unterstehen die Geschäftsbeziehungen zwischen Trotti und ihren Kunden dem schweizerischen Obligationenrecht und dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB)

Die Anwendung der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts („Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bedingungen als undurchführbar herausstellen, werden die übrigen Klauseln dadurch nicht berührt und behalten ihre Gültigkeit.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der rechtliche Sitz von Trotti.ch AG.

© Trotti.ch AG, 6300 Zug, 17. August 2022